Ziel der Weiterbildung ist eine Auffrischung des Fachwissens, sowie Informationen über Neuerungen im Arbeitnehmerschutz und ein fachlicher Austausch.
Ihr Nutzen
Für die Ausübung der Funktion als SVP ist eine ständige Aus- und Weiterbildung erforderlich. Wichtige Grundlagen der Weiterbildung, um die damit verbundene Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, ist die Erweiterung des Fachwissens, Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und ein fachlicher Austausch der Sicherheitsvertrauensperson.
Dauer
Theorie: 6 UE, Praxis: 2 UE
Inhalte
- Ermittlung des Wissenstandes
- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle gesetzliche und rechtliche Bestimmungen
- Near Miss - Beinaheunfälle/unsichere Handlungen
- Gefahrenermittlung an praktischen Beispielen
- Motivation und Argumentation zum sicheren Verhalten im Betrieb
- Unterweisungsmethoden / Kurzunterweisungen
Voraussetzungen
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson